Pressemitteilung Nr. 53 - August/September 2009
Bei welcher Verkehrsführung fühlen Sie sich sicherer?Doppelmarkierung ist keine sichere Alternative zur mobilen Schutzwand!
In ganz Deutschland gelten auf Bundesfernstraßen, die vom Bundesministerium für Verkehr (BMVBS) bereits am 12. August 1997 eingeführten “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)” mit ihrer am 17. August 1999 ergangenen Ergänzung. So steht in diesem Regelwerk unter Punkt 6.11.1 “Aufstellen von transportablen Schutzeinrichtungen” wie folgt: (1) Zur Vermeidung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahrzeugen von der Fahrbahn sollten in längerfristigen Arbeitstellen grundsätzlich transportable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts möglich ist [...].
Auch wenn inzwischen mehr Ämter bei Straßenbaumaßnahmen für die Mitteltrennung transportable Schutzeinrichtungen in die Leistungsverzeichnisse mit aufnehmen, so haben sich die Vorzüge und – beim Abkommen von der Fahrbahn sicher oft lebensrettenden – Eigenschaften dieser Systeme anscheinend immer noch nicht überall herumgesprochen. Dieses zeigt leider auch sehr deutlich das Bild oben links, welches vor nicht allzu langer Zeit im Raum Berlin / Brandenburg aufgenommen wurde: In knapp 75 cm Entfernung fahren hier Pkw und Lkw auf stark verengten Fahrstreifen dicht aneinander vorbei – nur “optisch” mit einer gelben Doppellinie voneinander getrennt. Fatal, wenn hier ein Fahrzeug von seiner Fahrbahn abkommen und ungehindert in den Gegenverkehr gelangen würde...
Denn selbst bei schmalen Fahrbahnquerschnitten ist es heutzutage problemlos möglich, mobile Schutzwände mit optimaler Schutzwirkung einzusetzen: Mit der ProTec 120 der Peter Berghaus GmbH aus Kürten, steht zum Beispiel ein System bereit, welches die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten nicht merklich einengt. Im Gegenteil, denn die Verwendung der ProTec 120 mit ihrer geringen Planungsbreite von nur 12 Zentimeter, lässt sogar noch bedeutend mehr Platz für die Verkehrsteilnehmer als eine doppelte gelbe Markierungslinie. Denn eine Doppellinie besteht aus zwei je 15 Zentimeter breiten Markierungsstreifen. Und bei zusätzlicher Verwendung von Sichtzeichen zwischen den Linien, um die rein optische Trennung der Gegenfahrbahnen deutlicher zu machen, benötigt man für die komplette Markierung mindestens eine Breite von etwa 50 Zentimeter.
Eine mobile Schutzwand wie die ProTec 120 hingegen, trennt die Gegenfahrbahnen aber nicht nur optisch. Denn die Schutzwand steht mit ihrer Aufhaltestufe (T3/W2 und H1/W5 bei einem ASI-Wert von “A”) einem von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeug schützend entgegen.
Für eine hervorragende Sichtbarkeit auch in der Nacht, sind auf jedem Schutzwandelement 28 Stück gelbe Reflektoren in speziellen Vertiefungen angebracht – durch die hohen Reflektionswerte entfällt die in Baustellen sonst erforderliche Gelbmarkierung. Dank der kombinierten Schutz- und Leitwirkung der ProTec 120 werden Fahrzeuge sicher und auf ihrer Fahrspur durch die Baumaßnahme geführt.
Sie sehen, der geringe Platzbedarf der mobilen Schutzwand schränkt im Vergleich zu einer doppelten Markierungslinie den Fahrbahnquerschnitt bedeutend weniger ein. Und die Bauform der ProTec 120 ist sogar noch schmaler als eine einfache Markierungslinie. Wo in Baustellen Platz für Markierungslinien ist, ist mit Sicherheit auch Platz für die ProTec 120 vorhanden. Diese kommt dem Grundsatz des BMVBS in vollem Umfang entgegen, grundsätzlich mobile Schutzwände gegen das mögliche Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn einzusetzen, wenn die in Baustellen zur Verfügung stehende Breite des Fahrbahnquerschnittes es zulässt. Alles andere wäre auch gegen besseres Wissen und stünde den anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf unseren heutigen Anspruch von Verkehrssicherheit entgegen – denn eine Doppelmarkierung kann hier niemals eine sichere Alternative zur mobilen Schutzwand sein!





